Entwicklung und Nutzung eines Standardkatalogs für die Baulandentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten

Handlungsfelder:
HINTERGRUND:
Die gesamte Region steht unter einem hohen Entwicklungs- und Wachstumsdruck. Aus diesem Grund werden auch in Zukunft neue Baulandflächen auszuweisen sein. Gemeinden tragen eine hohe soziale wie ökologische Verantwortung, damit die Flächenausweisung und -inanspruchnahme auf eine möglichst nachhaltige Art und Weise erfolgt. Aus diesem Grund sind im Zuge der Baulandentwicklung, d.h. bei der Neuausweisung von Baugebieten, der Revitalisierung von Brachflächen, der Konversion, der Nachverdichtung, aber auch bei der Entwicklung und Vermarktung von kommunalen Flächen soziale wie ökologische Vorgaben zu treffen.

Was unter ökologisch und sozial nachhaltigem Planen und Bauen zu verstehen ist und wie dieses auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden kann, dafür kann kooperativ ein Standardkatalog entwickelt werden. Aus dem Katalog sind in Form von Leitfäden generelle Empfehlungen für den Neubau und die Sanierung von kommunalen (z.B. Installation von Solaranlagen bei kommunalen Sanierungsmaßnahmen) wie privaten Gebäuden ableitbar. Bei baulichen Maßnahmen nach Nachhaltigkeitsaspekten sind Grundsatzbeschlüsse erforderlich, bei deren Erstellung sich die Kommunalverwaltungen an dem Standardkatalog orientieren können.

Die Werkzeuge aus dem Baugesetzbuch werden künftig umfänglich genutzt, um im Rahmen der Baulandentwicklung ökologische und soziale Aspekte des Standardkatalogs zu verankern. In der Bauleitplanung sind beispielsweise die Effizienz der Gebäudehülle, die Nutzung von erneuerbaren Energien, die Kompaktheit und Ausrichtung der Gebäudestruktur oder die Verwendung von möglichst energiearmen und nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere des Baustoffs Holz, regelbar. Soziale Aspekte hinsichtlich bezahlbaren Wohnraums und dem Ausbau der sozialen Infrastruktur können ebenfalls über städtebauliche Verträge gesteuert werden.

Bei kommunalen Grundstücksgeschäften können vorgegebene ökologische wie soziale Nachhaltigkeitskriterien über den Verkaufsvertrag mit dem Vertragspartner vereinbart werden oder mittels Konzeptvergabe optimal forciert werden. Bei letzterem ist nicht der höchste Preis, sondern das hinsichtlich der ökologischen und/oder sozialen Dimension nachhaltigste Baukonzept für die Vergabe entscheidend.

Kommunale Konzeptvergaben können den Innovationscharakter bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder innovative Beteiligungsformate an Wohnkonzepten (z.B. Baugruppen, zum Eigenzweck gegründete Genossenschaften, altersgerechtes oder generationenübergreifendes Wohnen, Mietshäusersyndikat, Co-Living und anderes) sicherstellen, sodass mit der Ausweisung von neuem Bauland urbane Wohnorte mit hoher Aufenthalts- und Lebensqualität entstehen.
Kooperation in der Region:
Eine breite Anwendung von ökologischen wie sozialen Nachhaltigkeitskriterien in der Baulandentwicklung erfordert eine in der Region stimmige Vorstellung davon, was unter nachhaltigem Bauen zu verstehen ist, welche Priorität dem Abwägungsprozess beigemessen wird und wie damit, insbesondere mit Blick auf Ortsrandlagen und bei der Gewerbeansiedlung im interkommunalen Kontext. Ein von den Kommunen kooperativ entwickelter Standardkatalog für nachhaltiges Planen und Bauen dient als Orientierung und Konsens nicht nur auf Ebene der Kommunen, sondern auch im Zusammenspiel bei gemeinschaftlich zu entwickelnden Bauflächen (z.B. Areale auf Gemarkungen unterschiedlicher Kommunen).

Eine besondere Bedeutung für den regionsumfassenden, wie regionsübergreifenden Austausch zur planerischen Bewältigung von Eingriffsregelungen in der Bauleitplanung hat zudem der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Ziele und Ergebnisse:
Standardkatalog für nachhaltiges Planen und Bauen
Ein Standardkatalog, erarbeitet in einem interkommunalen, kooperativen Prozess, enthält konkrete Regelungsmöglichkeiten, Empfehlungen, Kennwerte und Zielvorgaben für klimafreundliches Planen und Bauen zur freiwilligen Anwendung in den Kommunen. Hinsichtlich der ökologischen Dimension adressiert der Standardkatalog den Einsatz von energiearmen und nachwachsenden Rohstoffen (insbesondere dem Baustoff Holz), die Errichtung von Solaranlagen, die Nutzung von Speichersystemen, die solaroptimierte Bauweise, die Außen-/Gebäudebegrünung sowie Maßnahmen zur Entsiegelung. Hinsichtlich der sozialen Nachhaltigkeit sind Vorschläge für suffiziente und innovative Wohnkonzepte zur Reduzierung des Pro-Kopf-Flächenbedarfs enthalten. Auch das Mobilitätsangebot oder die Förderung der intermodalen Mobilität sind Inhalte des Standardkatalogs. Konkrete Leitfäden für eine nachhaltige Baulandentwicklung auf kommunaler wie regionaler Ebene, aber auch für die Anwendung bei kommunalen wie privaten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, sind aus dem Standardkatalog abzuleiten und in einer Datenbank verfügbar.

Ausweisen von Baugebieten nach ökologischen Kriterien
Die Standards für nachhaltiges Planen und Bauen finden bei allen Baulandausweisungen im Rahmen des baulandpolitischen Abwägungsprozesses Berücksichtigung. Konkrete Vorgaben zum ökologischen wie sozial nachhaltigen Bauen werden über die Instrumente der Bauleitplanung sowie durch im BauGB geregelte Verträge bei Wohn- und Gewerbenutzungen festgesetzt bzw. geregelt. Als Ergebnis sind private Wohn- und Gewerbegebäude in Holzbauweise oder anderen nachhaltigen Baustoffen hergestellt, mit Gründächern versehen oder mit erneuerbaren Energien versorgt.

Grundstücksveräußerung und Konzeptvergaben
Bei Grundstücksvermarktungen mit kommunaler Beteiligung (z.B. Grundstücksüberlassung) sind Nachhaltigkeitsleistungen basierend auf dem Standardkatalog über die Grundstückskaufverträge zu vereinbaren.
Konzeptvergaben finden Anwendung, um ökologische sowie gemeinnützige und innovative Wohn-, Arbeits- oder Wirtschaftskonzepte zu fördern. Nicht der Meistbietende, sondern der Interessent mit dem nachhaltigsten Gebäude- und Grünkonzept erhält den Zuschlag.

Ergebnisse der Maßnahme
  • Interkommunal abgestimmter Standardkatalog für nachhaltiges Planen und Bauen (zur freiwilligen und individuell anpassbaren Nutzung auf Kommunalebene)
  • Fortschreibbare Datenbank mit Standards als Nachschlagewerk für Verwaltung, Politik und Investoren
  • Monitoring- und Controlling-Konzept für den Standardkatalog
  • Informationskonzept für die Anwendung des Standardkatalogs bei Immobilienentwicklung durch private Investoren und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer
  • Leitfaden als gelayoutete Handreichung (Digital- und Printversion)
  • Wohn- und Gewerbeflächen geschaffen durch Bauleitplanung, realisiert nach ökologisch und sozialen Nachhaltigkeitskriterien
  • Grundstücksveräußerungen und kommunale Konzeptvergaben basierend auf den Vorgaben der Nachhaltigkeitskriterien
Vorgehen:
Standardkatalog für nachhaltiges Planen und Bauen
  1. Definition von Anforderungen, Umfang und Erarbeitungsmethode des Standardkatalogs
  2. Identifikation der in der Region bereits bestehenden und angewandten Best-Practices
  3. (Ggf. Angebotseinholung und Beauftragung eines externen Büros für die Recherche- und Analysearbeit sowie für den mit den Kommunen partizipativ zu entwickelnden Standardkatalog für nachhaltiges Planen und Bauen)
  4. Die Definition geeigneter Kriterien, Indikatoren und Benchmarks unter Beteiligung der Kommunen (Stadt Regensburg und Gemeinden) und der Bürgerschaft. Sie dienen der Bewertung des Einsatzes energiearmer Baustoffe und nachwachsender Rohstoffe, zur Versorgung mit erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Gebäude- und Anlageneffizienz, zur Gebäudebegrünung, zur Förderung der Biodiversität, zum flächensparenden Bauen, zu innovativen Wohnkonzepten und/oder zu intermodalen und klimafreundlichen Mobilitätsangeboten
  5. Entwicklung der Standards mit Zielgrößen sowie Hinweisen zur Umsetzung und Anwendung mit konkreten Vorgaben für die Umsetzung im Planungs- und Bauprozess
  6. Ableitung von Leitfäden zur Anwendung bei kommunalen Liegenschaften
  7. Gelayouteter Leitfaden für die Anwendung durch private Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie Bauträger
  8. Sammlung in einer öffentlich zugänglichen Datenbank
Bauleitplanung mit Nachhaltigkeitsvorgaben
  1. Prüfung von Instrumenten/Werkzeugen und (bau)rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit gemäß Standard bei konkreten Bauleitplanverfahren
  2. Erfahrungsaustausch und (ggf. Organisation von Coachings) zur Nutzung des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
  3. Entwicklung von Nachhaltigkeitskonzepten für konkrete Bauleitplanverfahren mit dem Ziel der breiten Akzeptanz, Unterstützung und Reaktion bei den angrenzenden Baulandentwicklungen (Anknüpfen bzgl. Mobilitätsangeboten, Retentionsflächen etc.)
  4. Bei Flächen mit interkommunaler Relevanz: Beteiligung von und Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Kommunen der Region in den Prozess der Nachhaltigkeitskonzeptentwicklung
  5. Bei nichtkommunalen Grundstücken: Beteiligung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beim Prozess der Nachhaltigkeitskonzeptentwicklung
  6. Abwägung der Nachhaltigkeitsleistung mit den anderen kommunalen Belangen unter Berücksichtigung einer gerechten Lastenverteilung
  7. Einbindung von und Beschluss in den politischen Gremien mit dem Ziel der Konsensfähigkeit
  8. Integration der Nachhaltigkeitskriterien im Bauleitplanverfahren/Auslobungstext zu städtebaulichen Wettbewerben und in den Städtebaulichen Verträgen
  9. Überprüfung der Umsetzung durch die Vorlage von Nachweisen im Rahmen des Bauantrags und durch Vor-Ort-Termine
  10. Evaluierung und Informationskonzept für eine breite Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien gemäß Standardkatalog in der Region
Grundstücksveräußerungen und Konzeptvergaben nach sozialen und ökologischen Kriterien (situative Festlegung des Verfahrens, über das Nachhaltigkeitskriterien bei der kommunalen Grundstücksvermarktung integriert werden sollen):
  • Maximalgebot: mit Vorgabe der Einhaltung konkreter vordefinierter Nachhaltigkeitskriterien (z.B. PV auf dem Dach oder Gebäudestandard)
    • Definition von konkreten ökologischen und/oder sozialen Nachhaltigkeitskriterien und Zielgrößen gemäß Standardkatalog, die vom Grundstückskäufer umzusetzen sind
    • Bei Flächen mit interkommunaler Relevanz: umfassende Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Kommunen der Region und den Energieversorgungsunternehmen
    • Überprüfung der Umsetzung durch die Vorlage von Nachweisen im Rahmen des Bauantrags und durch Vor-Ort-Termine
  • Konzeptvergabe: Offene Absteckung von Nachhaltigkeitsthemen mit Zielgrößen für innovative Bauvorhaben; nicht das Maximalgebot, sondern das nachhaltigste Konzept erhält den Zuschlag
    • Definition der Inhalte zur Konzeptvergabe und Beauftragung eines externen Büros zur Erarbeitung des Standardkatalogs zur Definition von ökologischen und sozialen Zielgrößen, die maßgeblich bei der Auswahl von Kaufinteressenten berücksichtigt werden sollen.
    • Definition der Nachhaltigkeitsthemen in Abstimmung mit und unter Einbeziehung der Energieversorgungsunternehmen und bei Flächen mit interkommunaler Relevanz mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Kommunen der Region
    • Einberufung einer Vergabejury zur fachlichen Bewertung der Konzeptbeiträge und Fertigstellung der Ausschreibung für innovative Bauvorhaben (mit Unterstützung des beauftragten, externen Büros)
    • Überprüfung der Umsetzung durch die Vorlage von Nachweisen im Rahmen des Bauantrags und durch Vor-Ort-Termine
Beteiligte:
Projektpaten: Stadt und Landkreis (untere Bauaufsichtsbehörde, Stadtplanungsamt), Zusammenarbeit mit Energieagentur
Co-Paten:
Stadt Neutraubling, Gemeinde Köfering; insgesamt 17 Gemeinden haben bereits ihre aktive Beteiligung zugesichert
Weitere Beteiligte:
Untere Bauaufsichtsbehörden, Bauämter von Landkreis und Kommunen, Klimaschutzmanager des Landkreises und der Kommunen, Bund Naturschutz, Naturschutzbeirat, NABU, Green Office UR, DoNaReA, AGFK, GFN Regensburg, Energie Region Regensburg eG, Energieagentur Regensburg e.V., externe Berater/Dienstleister, das Stadtwerk Regensburg GmbH
Laufzeit:
2022 - 2025