Erstellung, Beschluss und Umsetzung eines Klimafahrplans

Handlungsfelder:
HINTERGRUND:
Die Energiewende wird von vielen regionsexternen politischen Entscheidungen beeinflusst, die bei Praktikerinnen und Praktikern sowie wissenschaftlichen Expertinnen und Experten zu Planungsunsicherheit und einem gewissen Unmut beitragen (z.B. 10h-Regel für Windkraftanlagen). Hinzu kommt ein als Blockadehaltung wahrgenommenes Nicht-Umsetzen von Beschlusspapieren (z.B. zu PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und zu LED-Straßenbeleuchtung).

Es gibt aktuell noch keinen Klimaneutralitätsbeschluss, der in der Region umsetzbar wäre. Politisch setzt sich die Stadt Regensburg das Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 60 % gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030. Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung bis 2030 klimaneutral werden – alle städtischen Töchter sowie die Gesamtstadt bis 2035.

Ohne einen gemeinsamen Fahrplan auf dem Weg zur Klimaneutralität wird die Stadt Regensburg diese weder 2035 noch 2045 realisieren können. Dafür bedarf es der engen Zusammenarbeit von Stadt und Umland und eines gemeinsamen Klimafahrplans, der den Weg zur Klimaneutralität für beide Seiten aufzeigt.

Kooperation in der Region:
Die Region Regensburg kann sich nur gemeinsam umsetzbare Ziele setzen, um Treibhausgasemissionen (THG) in allen wichtigen Sektoren der Gesellschaft (Gebäude, Industrie, Verkehr, Energie, Landwirtschaft) zügig zu reduzieren. Es soll ein gemeinsamer Handlungsrahmen entwickelt werden, um einen umsetzbaren Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele und damit zur Begrenzung des globalen Temperaturanstieges auf 1,5°C und zur Vermeidung der damit verbundenen Folgen zu leisten. Die Stadt Regensburg ist hier in gewissem Maß vom Umland abhängig, das mehr Potenzial in der Fläche für Windkraft und PV aufweist. Andererseits muss auch die Stadt ihren Beitrag zur Klimaneutralität leisten, z.B. in Form der Mitfinanzierung solcher Anlagen oder eigener Anstrengungen im Bereich der Nahwärme.
Ziele und Ergebnisse:
  • Klimafahrplan für Stadt und Landkreis, der Wege zur Klimaneutralität in Jahresschritten aufzeigt
  • Vorschläge für Strukturen zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen (Netzwerke, Beratung etc.)
  • Maßnahmen zur Dezentralisierung und Dekarbonisierung der Energieversorgung
  • Grundlagen für die Wärmewende (flächendeckende Konzepte, z.B. für Nahwärmenetze)
  • Gemeinsame Planung und Realisierung von regenerativen Energieerzeugungsanlagen (wie durch BERR eG) soll in der Region verstärkt werden
  • Strukturen für die Mobilitätswende in der Region
Vorgehen:
  1. Beauftragung eines externen Dienstleisters für den Klimafahrplan sowie für die Moderation des Prozesses (ggf. auch zusätzliche Mediation)
  2. Ist-Analyse der Ausgangssituation, Zusammenführung aller Konzepte, Identifikation aktueller CO2-/THG-Emissionen und Senken; die Energienutzungspläne vom Landkreis (in Erstellung bis Herbst 2022) und der Stadt werden jeweils wichtige Schritte der Analyse der Ausgangssituation und der Potenziale bereits abdecken
  3. Analyse von Potenzialen für Einsparung, Erneuerbare Energien und Sektorenkopplung
  4. Modellierung verschiedener Szenarien für den Weg zur Klimaneutralität
  5. Bewertung/Priorisierung der Szenarien hinsichtlich Realisierbarkeit und Akzeptanz
  6. Abstimmung zwischen Gemeinden und Stadt zu gemeinsamen Lösungsstrategien
  7. Beschluss eines ambitionierten und zugleich realisierbaren Klimaneutralitätsfahrplans für die Region
Beteiligte:
Projektpaten: Energieagentur, Klimaschutzmanagements von Stadt, Landkreis und ggf. Kom-munen
Co-Paten: Markt Schierling, Stadt Neutraubling; Insgesamt 22 Gemeinden haben bereits ihre aktive Beteiligung zugesichert
Weitere Beteiligte: Vertreterinnen und Vertreter Landkreis, Kommunen und Stadt Regensburg im Bereich Klimaschutzmanagement
Laufzeit:
2022 - 2025